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Wer ist Reiseveranstalter? Nach dem Reisevertragsrecht gilt automatisch als Reiseveranstalter, wer für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei selbständige Hauptkomponenten anbietet.
Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen. Diese Hauptkomponenten sind: • die Reise (Bus, Bahn, Schiff, Flug), • der Transfer, • die Unterkunft, • die Verpflegung,
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